Nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mitarbeitenden.
Nach DSGVO (Art. 6 Abs. 1 lit. a) und dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG Art. 6) ist eine freiwillige, informierte und widerrufbare Einwilligung notwendig, bevor ein Mitarbeiterfoto veröffentlicht wird – z. B. auf der Website, in Broschüren oder in Social Media.

Wichtig:

  • Die Einwilligung muss schriftlich oder digital dokumentiert sein.
  • Sie darf nicht an das Arbeitsverhältnis gekoppelt sein (also keine versteckte Pflicht).
  • Mitarbeitende müssen wissen, wo und wie lange das Bild veröffentlicht wird.

Wir integrieren gerne die Einwilligung ihres Unternehmens bei uns in den Buchungsprozess und übermitteln diese an dich.